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Leistungen für Familien

Geld für Eltern, für Kinder, Rentner, Arbeitslose – jedes Jahr unterstützt der Staat seine Bürger mit 700 Millionen Euro. Doch viele wissen nicht, was ihnen wirklich zusteht. Ein neuer Ratgeber* sagt, welche Hilfen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, was zu beachten ist. Leistungen für Familien – Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.
Literatur: „WISO: Mehr Geld für Familien ~10€.
Elterngeld
Wann bekomme ich Elterngeld?
Als Mutter oder Vater haben Sie Anspruch, wenn:
  • Sie einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • dieses Kind selbst betreuen oder erziehen und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

  • Wie viel Elterngeld erhalte ich vom Staat?
    Das Elterngeld beträgt 65 % Ihres in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro, mind. 300 Euro.
    Was muss ich beachten?
  • Antragsvordrucke gibt es bei den Elterngeldstellen, bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bei Krankenkassen.
  • Elterngeld wird 14 Monate bezahlt. Ein Elternteil kann für die ersten zwölf Monate, der andere Elternteil die zwei weiteren Monate Elterngeld beziehen. Die Partner können aber auch in den ersten sieben Monaten gleichzeitig Elterngeld erhalten.
  • Den Antrag müssen Sie nicht sofort nach der Geburt stellen. Elterngeld wird rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.
  • Bei Mehrlingsgeburten kann sich der Anspruch erhöhen.
  • Bei Beziehern von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro nicht überschreitet.
  • Das Elterngeld kann höher ausfallen, wenn sich werdende Mütter oder Väter vor der Geburt für eine andere Steuerklasse entscheiden.
  • Für den Bezug von Elterngeld ist nicht Voraussetzung, dass Elternzeit genommen wird. Anspruch haben also auch Hausfrauen, Selbstständige, Auszubildende oder Studierende.
  • Auch Teilzeitarbeiter haben einen Anspruch
  • Kindergeld
    Wann bekomme ich das Elterngeld?
    Anspruch auf Kindergeld hat, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so behandelt wird.
    Wie viel bekomme ich?
    Zum Elterngeldrechner des BMFSFJ.
    Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich.
  • Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. Ihren Antrag müssen Sie bei der Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit stellen.
  • Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten – und zwar die, die das Kind im Haushalt betreut.
  • Grundsätzlich wird Kindergeld nur für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird gezahlt, solange sie sich in Ausbildung befinden.
  • Kindergeld wird auch für über 18-Jährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder als Arbeitsuchender gemeldet sind.
  • Das Geld kann auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden, wenn das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet.
  • Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann.

  • Mutterschaftsgeld
    Wann bekomme ich das Elterngeld?
    Wenn Sie ein Kind erwarten, dann dürfen Sie während der Schutzfristen (sechs Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt) nicht arbeiten. In dieser Zeit haben Sie Anspruch.
    Entscheidend ist das Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bei Beginn der Schutzfrist. Wenn Sie selbst gesetzlich krankenversichert sind, zahlt Ihre Kasse 13 Euro für jeden Kalendertag. Wenn Ihr Nettoeinkommen über diesem Sockelbetrag liegt, haben Sie Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen Sockelbetrag und Nettoverdienst.
    Beispiel: Sie verdienen 1500 Euro netto/Monat, das sind umgerechnet ca. 50 Euro/Tag – die Krankenkassen zahlt davon 13 Euro, der Arbeitgeber muss 37 Euro zahlen.
    Wenn Sie privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt einmalig bis zu 210 Euro. Vom Arbeitgeber gibt es das volle Nettoeinkommen weiter, abzüglich 13 Euro/Tag.
    Was muss ich beachten?
    Von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie das Geld, wenn Sie:
  • bei Beginn der Schutzfrist eigenständiges Mitglied einer Krankenkasse sind und
  • mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch wegen der Schutzfrist kein Entgelt gezahlt wird.
  • Für das Mutterschaftsgeld müssen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Während Sie es beziehen, bleiben Sie in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beitragsfrei, wenn Sie vorher pflichtversichert waren.
  • Das Geld kann frühestens sieben Wochen vor der Geburt beantragt werden.
  • Auch arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft zulässig gekündigt wurde.

  • Kinderzuschlag
    Wann bekomme ich ihn?
    Eltern haben einen Anspruch für in ihrem Haushalt lebende Kinder, wenn sie für diese Kinder Kindergeld beziehen und ihr Einkommen eine Mindestgrenze (Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro) erreicht.
    Wie viel bekomme ich?
    Der Kinderzuschlag beträgt für jedes Kind jeweils bis zu 140 Euro monatlich.
    Was muss ich beachten?
    Wohngeld und Kindergeld werden bei den Einnahmen nicht berücksichtigt.
     

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